Unabhängige Beurteilungen erhalten.
Nach Unfällen – ob fremd- oder eigenverschuldet – verbleiben nicht selten Beeinträchtigungen. Zur Erlangung von Schadensersatzleistungen benötigen Sie Beurteilungen und Gutachten.
Auch bei der Beurteilung von Behandlungswegen stellen sich im Nachhinein in einigen Fällen Fragen zur Behandlung und zum Ergebnis.
An diesen Stellen ist fachärztlicher Sachverstand gefragt. Jetzt gilt es, den gesamten Verlauf der bisher erfolgten Behandlung zu begutachten und zu beurteilen. Meine jahrzehntelange Kliniktätigkeit macht mich zudem zum idealen medizinischen Sachverständigen für Gerichte, Behörden und Versicherungen.
Ärztliche Gutachten sind die Grundlage für rechtliche Entscheidungen über den Gesundheitszustand einer Person. Diese Gutachten stützen sich in den meisten Fällen auf die bereits durchgeführte Anamnese, medizinische Unterlagen und Befunde. In Kombination mit ärztlicher Erfahrung zieht der Gutachter eine medizinische Schlussfolgerung – die Quintessenz des Gutachtens.
Laut Ärztegesetz darf jeder Arzt ein solches Gutachten ausstellen. Natürlich setzt eine so bedeutsame Aufgabe wie die des Gutachters fundiertes Fachwissen voraus. Um ein sachgerechtes, der Rechtsordnung genügendes ärztliches Gutachten erstellen zu können, sollte der Gutachter über solide fachmedizinische und versicherungsrechtliche Kenntnisse verfügen. Der ärztliche Gutachter muss sowohl die Perspektive aus der bisherigen Behandlung als auch die Ursache nachvollziehen können. Dieses Ergebnis muss er dem medizinischen Laien verständlich vermitteln.
Ich erstelle Gutachten im Auftrag von Sozialgerichten, Landessozialgerichten, Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie für Ärztekammern.
Auch Gutachten für Unfallversicherungen und Privatpersonen bei Arbeits- und Wegeunfällen (BG-Gutachten) und Gutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit gehören zu meinem Portfolio.
Diese Gutachten können vollumfänglich juristisch vor Gericht verwendet werden.
Ich biete Ihnen außerdem an, als Mediator in Konfliktsituationen zu vermitteln.
Ich bin Ihr Experte für alle Themen rund um die Orthopädie und Unfallchirurgie. Vor allem jedoch für:
Krankheiten an Gelenken und Knochen
Frakturen (Knochenbrüche) bei Erwachsenen und Kindern
Unfallchirurgie bei Erwachsenen und Kindern
Kindertrauma
Operative Versorgung (Osteosynthese + Gelenkersatz)
Arthrose
Osteoporose
Prothesen (Knieprothesen, Hüftprothesen, Schulterprothesen)
Gelenkschmerzen
Für ein Gutachten benötige ich, wenn vorhanden, folgende Unterlagen:
Arztbriefe und weitere Unterlagen
Krankheits- oder Unfallvorgeschichte (Anamnese)
Röntgenbilder und Schnittbilduntersuchungen (CT, MRT), am besten auf CD
gerne auch vorbereitete Fragen an den Gutachter
Die Auftraggeber (Gerichte, Versicherungen, Berufsgenossenschaften) übernehmen die Gutachtenkosten in vollem Umfang.
Wenn Sie selbst ein Privatgutachten erstellen lassen (also somit auch Auftraggeber sind) erfolgt die Rechnungsstellung an Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Den Kostenrahmen können Sie auch gerne bei Kontaktaufnahme ansprechen.
Medizinische Beratung
Sie sind sich nicht sicher, wer für Ihr spezielles Anliegen der richtige Arzt oder die richtige Klinik ist? Auf der Grundlage Ihrer Krankheitsgeschichte und der gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Unterlagen von Voruntersuchungen oder Operationen zeige ich Ihnen die für Sie besten Möglichkeiten auf.
Zweite Meinung
Sie möchten eine fundierte Entscheidungshilfe erhalten, die alle Komponenten vorheriger Diagnosen einbezieht? Ich biete Ihnen eine Zweite Meinung, die auf jahrzehntelanger Erfahrung in der operativen sowie der nicht-operativen Behandlung basiert.
Gutachten
Sie benötigen ein unabhängiges Gutachten eines medizinischen Sachverständigen? Ich biete Ihnen eine fachärztliche Begutachtung, die Unabhängigkeit und Sachlichkeit garantiert.